Geschätzte MitgliederInnen!
Nachstehend möchten wir wichtige Änderungen für unser Revier zur Kenntnis bringen und möchten gleichzeitig um deren Einhaltung ersuchen:
• Brittelmaßige Raubfische (Wels, Zander, Hecht) müssen entnommen werden. Gilt für die Reinboldgrube/Querwerk/äußerer Lusgraben!
• Abhakmatte und Kescher sind bei der Fischerei im gesamten Revier verpflichtend mitzuführen und auch zu verwenden!
• Trotz Anbindung bleiben im Querwerk sämtliche Bestimmungen unverändert bestehen. Das Querwerk reicht von der Anbindung/March bis zum Auslauf/March.
• In den neugeschaffenen, an die March angebundenen Gräben (innerer Lusgraben, Wolfsinselgräben), gelten die gleichen fischereirechtlichen Bestimmungen wie für den Marchfluss! Einzige Ausnahme: Daubeln mit Daubelzillen ist in den Gräben verboten!
Die Vereinsleitung