Fischereiverein Marchegg!

Danke an unsere Sponsoren und Gönner!

00bannermarchfeldbank

01raiffeisenbank

02angelzentrum

03bannerangelstube

04bannerwaldschach

07motelmarchegg

Danke an unsere Sponsoren und Gönner!

12funpaintball

15gabiundmartin

14kernbauer

11senix

17schotterwerk

19trendex

22fischerhütte

19trendex

Geschätzte MitgliederInnen!

Nachstehend möchten wir wichtige Änderungen für unser Revier zur Kenntnis bringen und möchten gleichzeitig um deren Einhaltung ersuchen:

• Brittelmaßige Raubfische (Wels, Zander, Hecht) müssen entnommen werden. Gilt für die Reinboldgrube/Querwerk/äußerer Lusgraben!

• Abhakmatte und Kescher sind bei der Fischerei im gesamten Revier verpflichtend mitzuführen und auch zu verwenden!

• Trotz Anbindung bleiben im Querwerk sämtliche Bestimmungen unverändert bestehen. Das Querwerk reicht von der Anbindung/March bis zum Auslauf/March.

• In den neugeschaffenen, an die March angebundenen Gräben (innerer Lusgraben, Wolfsinselgräben), gelten die gleichen fischereirechtlichen Bestimmungen wie für den Marchfluss!
Einzige Ausnahme: Daubeln mit Daubelzillen ist in den Gräben verboten!

Die Vereinsleitung


Übersicht unserer Sponsoren und Gönner!

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