Page 5 - Leitfaden Fischerhütten March und Thaya!
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Zuständigkeit und wesentliche technische Erfordernisse


 Was Sie bei Bau und Betrieb einer Fischereianlage     » Die Längsachse der Hütte ist parallel zur Böschungskante herzustellen.
 beachten sollten    » Das Geländer des Balkons ist durchströmbar herzustellen.

 Vor Umbau oder Neubau der     » Die Aufgangsstiege zur Hüttenplattform ist parallel zur Flussrichtung anzuordnen.
 Vorsicht bei Sturm (Äste etc.)  Fischereianlage bei Behörde
 einreichen (siehe S. 5)    » Der Steg ist gegebenenfalls auskragend zu konstruieren und die fl ussseitigen
              Stegpfeiler sind landeinwärts der Böschungskante zu errichten. Die Verheftung des
              Bedienungssteges ist ausschließlich an Erdankern vorzunehmen (keine „Grünver-
 Behördennummer
 Gültige Fischereikarte  Nr.  (Hüttennummer) anbringen  heftung“ an Bäumen bzw. Sträuchern).
               » Die Daubelanlage darf höchstens 9 m von der oberen Böschungskante in den Fluss
              hinausragen.
 Keine Grabarbeiten
 Keine Fixierung an Bäumen
 („Grünverheftung“)    » Die Konstruktionsunterkante  muss zumindest auf HW30 + 30 cm liegen. Die
              entsprechenden Werte sind in Form eines geschriebenen Längenschnitts der March
              und Thaya in dieser Broschüre beigelegt (siehe S. 14f).
 Kein Einbringen von Pfl anzen   Keine Nebengebäude    » Betonfundamente, betonierte Stiegen und jegliche Uferverbauten werden nicht
 (Aussaat, Bepfl anzung)
              (mehr) genehmigt.
 Keine Ablagerungen (Müll,
 Mähfl ächen (Einschränkungen   Holz, wassergefährdende
 beachten)  Flüssigkeiten etc.)  Verfahren
               » Bei einem Neubau bzw. Umbau ist bei der Wasserrechtsbehörde ein Ansuchen zu
              stellen.
 Genehmigung von Fischereianlagen im
 Hochwasserabfl ussbereich an March und Thaya  Umfang der Einreichunterlagen
               » Angaben über Grundstück (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer der
 Zuständigkeit und wesentliche   Fischerhüttenanlage
 technische Erfordernisse:    » bei Abänderung einer vorliegenden Bewilligung, die Daten des  Bewilligungsbe-
              scheides sowie die Hüttennummer
   » Fischereianlagen sind von der Wasserrechtsbehörde zu genehmigen.
               » Unterfertigte Zustimmungserklärung vom Grundeigentümer (Hütte und Steg, bei
   » Die Hütte ist aus Holz herzustellen.   nicht gleichem Grundeigentümer!)
   » Die Fischereianlage ist gegen Auftrieb zu sichern.    » die erforderlichen Pläne (2-fach, mit Darstellung von Auf-, Grund- und Seitenriss;
              empfohlen: Maßstab 1 : 50 und max. A3 Format)*
   » Das maximale Ausmaß der Plattform (Hütte + Balkon) darf 21 m² betragen, die Hütte
 davon maximal 12 m².    » Kopie der gültigen Fischereilizenz
   » Beträgt das Ausmaß der Hütte weniger als 12 m², dann darf der Balkon die
 ergänzende Fläche vom Plateau einnehmen.  Planinhalt
   » Das Bauwerk ist auf maximal 9 Pfeilern (Querschnitt von max. 20 x 20 cm ) zu     » Lage und Abmessungen der einzelnen Konstruktionselemente (Hütte, Daubel, Steg,
 errichten.   Sprengerstange) Lage der Sprengerstange


          * Auf den Seiten 10 bis 13 fi nden Sie Planbeispiele und Konstruktionsvorschläge, die Ihnen dabei helfen,
 4        Ihre Anfragen und Bauvorhaben bestmöglich zu vermitteln.                5
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