Page 5 - Leitfaden Fischerhütten March und Thaya!
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Zuständigkeit und wesentliche technische Erfordernisse
Was Sie bei Bau und Betrieb einer Fischereianlage » Die Längsachse der Hütte ist parallel zur Böschungskante herzustellen.
beachten sollten » Das Geländer des Balkons ist durchströmbar herzustellen.
Vor Umbau oder Neubau der » Die Aufgangsstiege zur Hüttenplattform ist parallel zur Flussrichtung anzuordnen.
Vorsicht bei Sturm (Äste etc.) Fischereianlage bei Behörde
einreichen (siehe S. 5) » Der Steg ist gegebenenfalls auskragend zu konstruieren und die fl ussseitigen
Stegpfeiler sind landeinwärts der Böschungskante zu errichten. Die Verheftung des
Bedienungssteges ist ausschließlich an Erdankern vorzunehmen (keine „Grünver-
Behördennummer
Gültige Fischereikarte Nr. (Hüttennummer) anbringen heftung“ an Bäumen bzw. Sträuchern).
» Die Daubelanlage darf höchstens 9 m von der oberen Böschungskante in den Fluss
hinausragen.
Keine Grabarbeiten
Keine Fixierung an Bäumen
(„Grünverheftung“) » Die Konstruktionsunterkante muss zumindest auf HW30 + 30 cm liegen. Die
entsprechenden Werte sind in Form eines geschriebenen Längenschnitts der March
und Thaya in dieser Broschüre beigelegt (siehe S. 14f).
Kein Einbringen von Pfl anzen Keine Nebengebäude » Betonfundamente, betonierte Stiegen und jegliche Uferverbauten werden nicht
(Aussaat, Bepfl anzung)
(mehr) genehmigt.
Keine Ablagerungen (Müll,
Mähfl ächen (Einschränkungen Holz, wassergefährdende
beachten) Flüssigkeiten etc.) Verfahren
» Bei einem Neubau bzw. Umbau ist bei der Wasserrechtsbehörde ein Ansuchen zu
stellen.
Genehmigung von Fischereianlagen im
Hochwasserabfl ussbereich an March und Thaya Umfang der Einreichunterlagen
» Angaben über Grundstück (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer der
Zuständigkeit und wesentliche Fischerhüttenanlage
technische Erfordernisse: » bei Abänderung einer vorliegenden Bewilligung, die Daten des Bewilligungsbe-
scheides sowie die Hüttennummer
» Fischereianlagen sind von der Wasserrechtsbehörde zu genehmigen.
» Unterfertigte Zustimmungserklärung vom Grundeigentümer (Hütte und Steg, bei
» Die Hütte ist aus Holz herzustellen. nicht gleichem Grundeigentümer!)
» Die Fischereianlage ist gegen Auftrieb zu sichern. » die erforderlichen Pläne (2-fach, mit Darstellung von Auf-, Grund- und Seitenriss;
empfohlen: Maßstab 1 : 50 und max. A3 Format)*
» Das maximale Ausmaß der Plattform (Hütte + Balkon) darf 21 m² betragen, die Hütte
davon maximal 12 m². » Kopie der gültigen Fischereilizenz
» Beträgt das Ausmaß der Hütte weniger als 12 m², dann darf der Balkon die
ergänzende Fläche vom Plateau einnehmen. Planinhalt
» Das Bauwerk ist auf maximal 9 Pfeilern (Querschnitt von max. 20 x 20 cm ) zu » Lage und Abmessungen der einzelnen Konstruktionselemente (Hütte, Daubel, Steg,
errichten. Sprengerstange) Lage der Sprengerstange
* Auf den Seiten 10 bis 13 fi nden Sie Planbeispiele und Konstruktionsvorschläge, die Ihnen dabei helfen,
4 Ihre Anfragen und Bauvorhaben bestmöglich zu vermitteln. 5