Page 4 - Leitfaden Fischerhütten March und Thaya!
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Zuständigkeit und wesentliche technische Erfordernisse


          Was Sie bei Bau und Betrieb einer Fischereianlage                                               » Die Längsachse der Hütte ist parallel zur Böschungskante herzustellen.
          beachten sollten                                                                                » Das Geländer des Balkons ist durchströmbar herzustellen.

                                                           Vor Umbau oder Neubau der                      » Die Aufgangsstiege zur Hüttenplattform ist parallel zur Flussrichtung anzuordnen.
                  Vorsicht bei Sturm (Äste etc.)           Fischereianlage bei Behörde
                                                           einreichen (siehe S. 5)                        » Der Steg ist gegebenenfalls auskragend zu konstruieren und die fl ussseitigen
                                                                                                         Stegpfeiler sind landeinwärts der Böschungskante zu errichten. Die Verheftung des
                                                                                                         Bedienungssteges ist ausschließlich an Erdankern vorzunehmen (keine „Grünver-
                                                           Behördennummer
                  Gültige Fischereikarte            Nr.    (Hüttennummer) anbringen                      heftung“ an Bäumen bzw. Sträuchern).
                                                                                                          » Die Daubelanlage darf höchstens 9 m von der oberen Böschungskante in den Fluss
                                                                                                         hinausragen.
                                                           Keine Grabarbeiten
                  Keine Fixierung an Bäumen
                  („Grünverheftung“)                                                                      » Die Konstruktionsunterkante  muss zumindest auf HW30 + 30 cm liegen. Die
                                                                                                         entsprechenden Werte sind in Form eines geschriebenen Längenschnitts der March
                                                                                                         und Thaya in dieser Broschüre beigelegt (siehe S. 14f).
                  Kein Einbringen von Pfl anzen            Keine Nebengebäude                             » Betonfundamente, betonierte Stiegen und jegliche Uferverbauten werden nicht
                  (Aussaat, Bepfl anzung)
                                                                                                         (mehr) genehmigt.
                                                           Keine Ablagerungen (Müll,
                  Mähfl ächen (Einschränkungen             Holz, wassergefährdende
                  beachten)                                Flüssigkeiten etc.)                      Verfahren
                                                                                                          » Bei einem Neubau bzw. Umbau ist bei der Wasserrechtsbehörde ein Ansuchen zu
                                                                                                         stellen.
          Genehmigung von Fischereianlagen im
          Hochwasserabfl ussbereich an March und Thaya                                               Umfang der Einreichunterlagen
                                                                                                          » Angaben über Grundstück (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer der
          Zuständigkeit und wesentliche                                                                  Fischerhüttenanlage
          technische Erfordernisse:                                                                       » bei Abänderung einer vorliegenden Bewilligung, die Daten des  Bewilligungsbe-
                                                                                                         scheides sowie die Hüttennummer
               » Fischereianlagen sind von der Wasserrechtsbehörde zu genehmigen.
                                                                                                          » Unterfertigte Zustimmungserklärung vom Grundeigentümer (Hütte und Steg, bei
               » Die Hütte ist aus Holz herzustellen.                                                    nicht gleichem Grundeigentümer!)
               » Die Fischereianlage ist gegen Auftrieb zu sichern.                                       » die erforderlichen Pläne (2-fach, mit Darstellung von Auf-, Grund- und Seitenriss;
                                                                                                         empfohlen: Maßstab 1 : 50 und max. A3 Format)*
               » Das maximale Ausmaß der Plattform (Hütte + Balkon) darf 21 m² betragen, die Hütte
              davon maximal 12 m².                                                                        » Kopie der gültigen Fischereilizenz
               » Beträgt das Ausmaß der Hütte weniger als 12 m², dann darf der Balkon die
              ergänzende Fläche vom Plateau einnehmen.                                              Planinhalt
               » Das Bauwerk ist auf maximal 9 Pfeilern (Querschnitt von max. 20 x 20 cm ) zu             » Lage und Abmessungen der einzelnen Konstruktionselemente (Hütte, Daubel, Steg,
              errichten.                                                                                 Sprengerstange) Lage der Sprengerstange


                                                                                                    * Auf den Seiten 10 bis 13 fi nden Sie Planbeispiele und Konstruktionsvorschläge, die Ihnen dabei helfen,
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