Page 2 - Leitfaden Fischerhütten March und Thaya!
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Kontakt Vorwort
Erstellt durch viadonau in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde Die Daubelfischerei an March und Thaya hat eine lange
Tradition. Dieses Kulturgut wollen wir selbstverständlich
Allgemeiner Ansprechpartner: erhalten, aber auch an neue Rahmenbedingungen anpassen.
Fischereiberechtigter, durch welchen die Ausgabe der Fischereikarte erfolgt
NÖ Landesfischereiverband, 3100 St. Pölten, Goethestraße 2 Seit Herbst 2016 haben March und Thaya ein Erhaltungs-
Tel.: 02742 / 72 968 leitbild, das die künftige Ausrichtung der Arbeiten von
E-Mail: fisch@noe-lfv.at viadonau an March und Thaya vorgibt. Es unterstützt uns,
bei unseren alltäglichen Aufgaben und der Umsetzung
Fischereirevierverband II Korneuburg, 3133 Traismauer, Fischereigasse 4 flussbaulicher Projekte die ökologischen Ziele stets im Auge
E-Mail: fisch2@noe-lfv.at zu behalten.
Wasserrechtliche Genehmigung Der vorliegende Folder gibt einen Überblick über
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1), 3109 St. Pöl- wasserbauliche und naturschutzfachliche Vorgaben und
ten, Landhausplatz 1, Haus 8 richtet sich an alle Fischereiausübenden an March und Thaya.
Tel: +43 2742/9005 DW 14199 (rechtliche Fragen)
Tel: +43 2742/9005 DW 16046 (technische Fragen) viadonau steht für integratives und nachhaltiges Gewässermanagement und möchte mit
Fax: +43 2742/9005 DW 14040 diesem Service einen weiteren Beitrag zur ökologischen Funktionsfähigkeit an March und
Thaya leisten.
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Hans-Peter Hasenbichler
Gewässer inklusive Uferbereich und Hochwasserschutzanlage: Geschäftsführer viadonau
via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH,
Johann Rosskopfgasse 17, 2261 Angern an der March
Tel: +43 504321-7004
E-Mail: office-march@viadonau.org
Life+ Untere March-Auen
Mit Unterstützung des Finanzierungsinstruments
LIFE der Europäischen Gemeinschaft
www.life-march.at
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